Der erste Frost kommt in Unna meist irgendwann im November. Spätestens dann stellt sich in vielen Häusern die Frage, wer morgens den Gehweg freimachen muss. Dieser Artikel erklärt die allgemeinen Regeln in Deutschland. Er ersetzt keine Rechtsberatung, und für die Details vor Ort gilt immer die Satzung der Stadt.

Woher die Pflicht kommt

Wer ein Grundstück besitzt, an dem öffentlicher Verkehr stattfindet, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Juristen nennen das Verkehrssicherungspflicht. Sie leitet sich aus § 823 BGB ab: Wer schuldhaft die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen. Ein vereister Zugang zur Haustür ist ein typischer Fall.

Für öffentliche Gehwege sind eigentlich die Gemeinden zuständig. In Nordrhein-Westfalen erlaubt das Straßenreinigungsgesetz den Kommunen aber, Reinigung und Winterdienst auf Gehwegen per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu übertragen. Davon machen viele Städte Gebrauch. Damit sind Sie als Eigentümer in der Regel für den Gehweg vor Ihrem Grundstück verantwortlich, nicht nur für den eigenen Weg zur Haustür.

Was in Unna gilt

Maßgeblich ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Unna. Sie legt fest, welche Straßen betroffen sind, wer räumen muss, zu welchen Zeiten und mit welchen Mitteln. Die aktuelle Fassung finden Sie auf der Website der Stadt unter www.unna.de. Wir nennen hier bewusst keine Paragrafen und keine Uhrzeiten für Unna, weil sich Satzungen ändern und Einzelheiten von Straße zu Straße abweichen können. Bei Unklarheiten hilft die Stadtverwaltung weiter.

Typische Regeln in kommunalen Satzungen

Die Satzungen in NRW ähneln sich in vielen Punkten. Die folgenden Angaben sind übliche Regelungen, keine Wiedergabe der Unnaer Satzung.

Häufig muss werktags von 7 bis 20 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr bis 20 Uhr. Schneit es tagsüber weiter, muss nachgeräumt werden. Gefordert ist meist ein Streifen, auf dem zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen; oft werden dafür etwa 1 bis 1,5 Meter genannt. Viele Kommunen schreiben abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt vor und erlauben Salz nur ausnahmsweise. Der geräumte Schnee darf Rinnsteine, Gullys und Fahrbahn nicht blockieren.

Unabhängig von der Satzung gehören die Zugänge zu Hauseingängen, Mülltonnenplätzen und Briefkästen zur Verkehrssicherung des Grundstücks. Wer dort nicht räumt, haftet im Schadensfall unter Umständen auch dann, wenn der öffentliche Gehweg frei ist.

Wer gegen die Satzung verstößt, riskiert ein Bußgeld. Das größere Risiko ist aber die Haftung: Stürzt ein Passant, können Schadensersatz und Schmerzensgeld fällig werden. Eine private Haftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt das oft ab, aber nicht in jedem Fall.

Übertragung auf Mieter

Vermieter dürfen die Räum- und Streupflicht an Mieter weitergeben. Dafür braucht es eine klare Vereinbarung, am sichersten direkt im Mietvertrag. Eine Hausordnung, die nur am Schwarzen Brett hängt, reicht nach überwiegender Meinung nicht. Sie muss Teil des Vertrags sein.

Auch nach der Übertragung bleibt etwas beim Eigentümer: die Kontrollpflicht. Er muss stichprobenartig prüfen, ob tatsächlich geräumt wird, und eingreifen, wenn nicht. In Mehrfamilienhäusern führt das oft zu Reibung. Ältere Mieter können nicht mehr schippen, Berufstätige sind um sieben Uhr schon weg, und im Urlaub muss jeder selbst für eine Vertretung sorgen. Gerade bei Eigentümergemeinschaften ist es deshalb üblich, den Winterdienst einer Firma zu übergeben.

Übertragung auf einen Winterdienst

Beauftragen Sie eine Firma, geht die Pflicht im vereinbarten Umfang auf sie über. Achten Sie im Vertrag auf drei Dinge: welche Flächen genau gemeint sind, ab welcher Uhrzeit geräumt sein muss und wie die Einsätze nachgewiesen werden. Ein Einsatzprotokoll mit Datum und Uhrzeit hilft, wenn es nach einem Sturz Streit gibt. Die Kontrollpflicht des Eigentümers wird dadurch leichter, verschwindet aber nicht ganz.

Für Vermieter ist interessant: Die Kosten eines beauftragten Winterdienstes lassen sich in vielen Fällen als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wie das bei Ihnen aussieht, klärt Ihre Hausverwaltung oder ein Mieterverein beziehungsweise Haus- und Grundbesitzerverein.

Praktische Tipps für den Winter

  • Streumittel und Schneeschieber schon im Oktober besorgen. Beim ersten Schnee sind sie oft ausverkauft.
  • Bei angekündigtem Eisregen am Vorabend vorbeugend streuen.
  • Für Urlaub und Krankheit eine Vertretung schriftlich festhalten.
  • Räumzeiten notieren, zum Beispiel mit einem Foto mit Zeitstempel.

Unterstützung aus Unna

Unser Winterdienst übernimmt Gehwege, Zugänge und Parkflächen für Privathäuser, Wohnanlagen und Gewerbe in Unna, Kamen, Holzwickede, Fröndenberg und den anderen Orten im Kreis. Hausverwaltungen kombinieren das oft mit Treppenhausreinigung und Gartenpflege, siehe Leistungen für Hausverwaltungen. Einen ersten Richtwert für die Saison zeigt der Kostenrechner. Worauf Verwalter bei der Vergabe an einen Dienstleister achten sollten, steht im Artikel Hausmeisterservice: 5 Vorteile für Hausverwaltungen.